
{"id":1169,"date":"2018-02-02T17:02:06","date_gmt":"2018-02-02T17:02:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.glems-technik.de\/?page_id=1169"},"modified":"2018-02-02T17:02:06","modified_gmt":"2018-02-02T17:02:06","slug":"allgemeine-verkaufs-und-lieferbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.glems-technik.de\/?page_id=1169","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>I. Allgemeines<\/strong><br \/>\nUnsere Kunden sind ausnahmslos Wiederverk\u00e4ufer bzw. Kaufleute, wobei der Vertrag zum Betrieb Ihres Handelsgewerbes geh\u00f6rt, oder juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder mit einem\u00f6ffentlich rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<\/p>\n<p>1. Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind f\u00fcr uns nur bindend, wenn sie uns ausdr\u00fccklich schriftlich bekannt gemacht und von uns ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt wurden.<\/p>\n<p>2. Auftr\u00e4ge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt sind. Bei sofort lieferbaren Waren gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p>3. Unsere Angebote sind freibleibend. Es gelten die am Tage der Lieferung g\u00fcltigen Preislisten und Rabatts\u00e4tze.<\/p>\n<p>4. Offensichtliche Irrt\u00fcmer und Fehler in Angeboten, Auftragsbest\u00e4tigungen oder Rechnungen k\u00f6nnen von uns berichtigt werden. Rechtsanspr\u00fcche, z.B. auf Schadenersatz, kann der K\u00e4ufer aus diesen Irrt\u00fcmern oder Fehlern nicht geltend machen.<\/p>\n<p>5. Ist ein Auftrag von uns gegenbest\u00e4tigt und erlangen wir Kenntnis von Umst\u00e4nden, die eine Lieferung nicht erm\u00f6glichen (z.B. Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers), steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Sicherheiten und\/oder Vorauskasse zu verlangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>II. Lieferung<\/strong><br \/>\n1. Alle Angaben \u00fcber Lieferzeiten sind unverbindlich, wir sind jedoch bem\u00fcht, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Dies setzt jedoch die Erf\u00fcllung aller Vertragsverpflichtungen des Bestellers voraus.<\/p>\n<p>2. Teillieferungen sind erlaubt. Sie bed\u00fcrfen keiner vorherigen Genehmigung durch den Besteller.<\/p>\n<p>3. H\u00f6here Gewalt sowie unverschuldetes Unverm\u00f6gen bei uns oder unseren Zulieferern, insbesondere Verkehrs-, Betriebsst\u00f6rungen, Werkstoffm\u00e4ngel oder Arbeitsk\u00e4mpfe verl\u00e4ngern die Lieferfrist angemessen, sofern solche Umst\u00e4nde auf die fristgem\u00e4\u00dfe Fertigstellung des Gegenstandes von Einfluss sind. Beginn und Ende derartiger Umst\u00e4nde werden dem Besteller nach deren Kenntnis<br \/>\nunverz\u00fcglich mitgeteilt. Wird durch obige Umst\u00e4nde die Lieferung unm\u00f6glich, so sind wir von der Lieferverpflichtung befreit, ohne dass dem Besteller hieraus irgendwelche Anspr\u00fcche oder Rechte erwachsen.<\/p>\n<p>4. \u00dcberschreitung der Lieferfrist infolge eines von uns zu vertretenden Verschuldens berechtigen den Besteller nur dann vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>III. Versand<\/strong><br \/>\n1. Die Lieferung erfolgt grunds\u00e4tzlich ab unserem Lager. Erfolgt sie frachtfrei, steht es uns frei, den f\u00fcr die Lieferung geeigneten Versandweg bzw. Spediteur zu bestimmen. Dasselbe gilt f\u00fcr den Fall, dass die Lieferung ab Lager erfolgt und der Besteller den Versandweg bzw. den Spediteur nicht vorschreibt.<\/p>\n<p>2. Ger\u00e4t der Besteller in Annahmeverzug, so haben wir ohne Fristsetzung das Recht, die Ware als geliefert zu berechnen. Die durch den Verzug des Bestellers entstehenden Kosten, Geb\u00fchren und Sch\u00e4den gehen zu dessen Lasten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>IV. Gefahr\u00fcbergang<\/strong><br \/>\n1. Die Gefahr geht sp\u00e4testens dann auf den Besteller \u00fcber, wenn die Ware unser Lager verlassen hat, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.<\/p>\n<p>2. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch und Kosten des Bestellers abgeschlossen. Beim Feststellen von Transportsch\u00e4den muss der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich durch den Transporteur eine Tatbestandsaufnahme anfertigen lassen und uns zusammen mit dem Frachtbrief einsenden.<\/p>\n<p>V. Beanstandungen und M\u00e4ngelr\u00fcgen<br \/>\n1. Beanstandungen wegen unvollst\u00e4ndiger oder unrichtiger Lieferung oder R\u00fcgen wegen erkennbarer M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 10 Tage nach Empfang schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>2. Andere (insbesondere versteckte) M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>3. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder M\u00e4ngelr\u00fcgen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir nur zur Nachlieferung bzw. Gew\u00e4hrleistung nach Abschnitt VI verpflichtet. Unmittelbarer oder mittelbarer Schaden und damit zusammenh\u00e4ngende Kosten werden nicht ersetzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VI. Gew\u00e4hrleistung <\/strong><br \/>\n1. F\u00fcr die M\u00e4ngel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdr\u00fccklich zugesicherter Eigenschaften geh\u00f6rt, leisten wir, falls nicht eine andere Garantiezeit oder Garantieabl\u00f6se vereinbart wird, 12 Monate Gew\u00e4hr, jeweils ab Datum unserer Rechnung. Wir verpflichten uns, alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Gew\u00e4hrleistungszeit nachweisbar wegen mangelnder Ausf\u00fchrung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeintr\u00e4chtigt werden. Voraussetzung unserer Haftung ist, dass es sich bei den unbrauchbar oder schadhaft werdenden Teilen um einen Umstand handelt, den wir zu vertreten haben. Die ersetzten Teile werden unser Eigentum. Es obliegt dem Besteller, die zu reparierenden Erzeugnisse fracht \u2013 und spesenfrei einzusenden. Voraussetzung der unentgeltlichen Reparatur oder Ersatzlieferung ist, dass die beanstandeten Teile auf die berechtigte Geltendmachung hin gepr\u00fcft werden k\u00f6nnen.<br \/>\nEs darf dabei an den Verdichtern kein Eingriff vorgenommen worden sein, und die Rohrstutzen m\u00fcssen geschlossen sein.<br \/>\nDasselbe gilt entsprechend auch f\u00fcr andere Ger\u00e4te oder Waren. Ebenso m\u00fcssen alle elektr. Zubeh\u00f6rteile, die zum Betreiben elektr. Ger\u00e4te geh\u00f6ren, mitgeliefert werden. Bei Verwendung elektronischer Anlaufelemente bei Kompressoren und\/oder Aggregaten entf\u00e4llt jegliche Garantie. Dar\u00fcber hinausgehende Garantieleistungen sowie Kosten des Aus \u2013 und Einbauens gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>2. Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn uns der Besteller sichtbare M\u00e4ngel nicht innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware, sonstige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach Feststellung, schriftlich mitgeteilt hat.<\/p>\n<p>3. Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich nicht auf Sch\u00e4den, die durch ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage, unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung sowie durch nat\u00fcrliche Abnutzung entstanden sind.<br \/>\n4. Kosten f\u00fcr Reparaturen, die ohne unsere vorherige Zustimmung durchgef\u00fchrt werden, ersetzen wir nicht. Eine Haftung f\u00fcr Folgen solcher Reparaturen besteht nicht.<\/p>\n<p>5. Die Beseitigung von M\u00e4ngeln kann von uns verweigert werden, solange der K\u00e4ufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>6. Warenr\u00fccksendungen, gleichg\u00fcltig, ob sie sich noch in Garantie oder au\u00dfer Garantie befinden, bed\u00fcrfen unserer vorherigen Zustimmung. Ohne unsere Zustimmung zur\u00fcckgesandte Waren werden nicht angenommen. In jedem Fall m\u00fcssen uns alle Waren frachtfrei angeliefert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VII. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere s\u00e4mtlichen Forderungen gegen den K\u00e4ufer aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschl. der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00f6gen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn unsere einzelnen oder s\u00e4mtlichen Forderungen in eine lfd. Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.<\/p>\n<p>2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, solange unsere Forderungen und der mit uns verbundenen Firmen gegen den K\u00e4ufer und der mit ihm verbundenen Firmen offen stehen und\/oder bei der sog. Scheck-\/Wechseldeckung die gegebenen Wechsel oder Schecks nicht vollst\u00e4ndig eingel\u00f6st sind.<\/p>\n<p>3. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang zu ver\u00e4u\u00dfern oder zu verarbeiten.<\/p>\n<p>4. Der K\u00e4ufer tritt uns hiermit schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der K\u00e4ufer auch nach Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der K\u00e4ufe seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Wir k\u00f6nnen aber verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.<\/p>\n<p>5. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltswaren wird durch den K\u00e4ufer stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht uns geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden z.Zt. der Verarbeitung zu. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware.<\/p>\n<p>6. Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur R\u00fccknahme der Ware berechtigt. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung des Gegenstandes durch uns liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder wir dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4ren. Der K\u00e4ufer darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder die aus diesen hergestellten Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung \u00fcbereignen noch verpf\u00e4nden. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der K\u00e4ufer uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen. Es ist dem K\u00e4ufer untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschlie\u00dfen oder beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen. Der K\u00e4ufer darf insbesondere keine Vereinbarungen eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an uns zunichte machten oder beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>7. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als (10- 25) Prozent \u00fcbersteigt, sind wir auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.<\/p>\n<p>8. Alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche an den Versicherungsgeber hinsichtlich dieser Waren gelten im Voraus an uns abgetreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VIII. Preise und Zahlungen<\/strong><br \/>\n1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, rein netto, einschlie\u00dflich Verpackung plus MwSt. Spezielle Verpackungsw\u00fcnsche werden zum Selbstkostenpreis berechnet.<\/p>\n<p>2. Zahlungen sind nach den von uns jeweils festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sie werden stets auf die \u00e4lteste f\u00e4llige Rechnung verrechnet.<\/p>\n<p>3. Bei \u00dcberschreitung der vereinbarten Zahlungstermine treten, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte werden Verzugszinsen in der f\u00fcr Barkredite unserer Banken jeweils zul\u00e4ssigen H\u00f6he berechnet.<\/p>\n<p>4. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur Zahlungs halber. S\u00e4mtliche sich hieraus ergebenden Kosten tr\u00e4gt der Besteller.<\/p>\n<p>5. Unsere Forderung wird unabh\u00e4ngig von der Laufzeit hereingenommener Wechsel oder gew\u00e4hrtem Zahlungsaufschub sofort f\u00e4llig, wenn der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erf\u00fcllt oder sich dessen Kreditw\u00fcrdigkeit \u00e4ndert. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Weiterver\u00e4u\u00dferung unserer Ware zu untersagen oder deren R\u00fcckgabe zu verlangen, die Erm\u00e4chtigung zur Einziehung von Forderungen aus Weiterver\u00e4u\u00dferungen zu widerrufen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>6. Die Zur\u00fcckhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenanspr\u00fcche des Bestellers ist unzul\u00e4ssig, ebenso die Aufrechnung von solchen.<\/p>\n<p>7. Die Preisgestaltung beinhaltet die fachgerechte Entsorgung der Verpackung durch den K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>IX. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nErf\u00fcllungsort f\u00fcr alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz des Lieferers. Gerichtsstand f\u00fcr beide Teile ist Ludwigsburg bzw. Stuttgart. Ist der Besteller Nichtkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so gilt die Gerichtsstandsvereinbarung f\u00fcr den Fall geschlossen, dass Anspr\u00fcche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Vorschriften, die unseren Bestimmungen zuwider laufen, sind wir berechtigt, als nicht gegeben zu betrachten. Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Angebote und Lieferungen, auch dann, wenn nicht ausdr\u00fccklich darauf Bezug genommen wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"I. Allgemeines Unsere Kunden sind ausnahmslos Wiederverk\u00e4ufer bzw. Kaufleute, wobei der Vertrag zum Betrieb Ihres Handelsgewerbes geh\u00f6rt, oder juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder mit einem\u00f6ffentlich rechtlichen Sonderverm\u00f6gen. 1. Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr jeden Auftrag. 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